Halal Assurance & Quality (HAQ) – Ihr weltweiter, zuverlässiger Partner für Halal-Exzellenz. Seit 1972 gewährleisten wir die Einhaltung der höchsten Halal Standards wenn es um die Schlachtung und Verarbeitung von Halal-Fleisch geht. Wählen Sie HAQ für eine beispiellose Sicherheit bei der Halal-Zertifizierung.
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Halal ist ein arabischer Begriff, der jeden Gegenstand oder jede Handlung bezeichnet, deren Nutzung oder Durchführung nach islamischem Recht zulässig ist. Der Begriff wird häufig zur Bezeichnung von Lebensmitteln verwendet, die nach islamischem Recht als zulässig gelten.
Im Gegensatz zu Halal bedeutet Haram verboten. Haram bezeichnet verbotene Gegenstände wie Lebensmittel und Handlungen.
Die folgenden Nahrungsmittel bzw. Nahrungsbestandteile sind Haram:
Beispiele für Koranverse zum Thema Ernährung:
“Verboten ist euch (der Genuß von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist, und (der Genuß von) Ersticktem, Erschlagenem, zu Tode Gestürztem oder Gestoßenem, und was von einem wilden Tier gerissen worden ist - außer dem, was ihr schlachtet - und (verboten ist euch,) was auf einem Opferstein geschlachtet worden ist, und mit Pfeilen zu losen. Das ist Frevel.” (5:3)
“Verboten hat Er euch nur (den Genuß von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist.” (2:173)
“Satan tracht tweedracht en haat onder u te zaaien, door middel van wijn en spelen, en u te verwijderen van de herdenking van God en de geboden. Wilt gij u dus daarvan niet onthouden?” (5:91)
“O, ware geloovigen! weest getrouw aan uwe verbintenissen. Het is u geoorloofd het redelooze vee te eten, behalve datgene, wat u verboden is; uitgezonderd het wild, dat geoorloofd is op andere tijden te gebruiken, maar niet terwijl gij op den pelgrimstocht zijt. God beveelt hetgeen hem behaagt.” (5:1)
Die Regeln sind die folgenden.
Dadurch wird sichergestellt, dass der Reinigungsprozess der Halal-Schlachtung zu einwandfreiem Halal-Fleisch führt.
Die Unterschiede zwischen Halal-Fleisch und koscherem Fleisch sind gering. Die Vorschriften für die jüdische und die islamische Schlachtung sind sehr ähnlich. Die Unterschiede liegen im Wesentlichen in der Verarbeitung des Fleisches. Im Judentum wird das Fleisch mit einer Salzlake bestreut und das restliche Blut entfernt. Außerdem werden im Judentum einige Fette und die Hüftsehne des Tieres weggelassen und daher nicht verzehrt. Aufgrund der etwas strengeren Vorschriften im Judentum können Muslime koscheres Fleisch verzehren, wenn das Tier im Namen Gottes gestorben ist. Juden hingegen dürfen kein Fleisch verzehren, das nach islamischem Ritus geschlachtet wurde.
Zunächst müssen die Entscheidungsträger ihre Absicht zur Halal-Produktion klar zum Ausdruck bringen. Der Prozess der Halal-Schlachtung und Fleischverarbeitung kann für das Unternehmen einen zusätzlichen Aufwand bedeuten. Entweder wird der gesamte Schlachthof oder ein bestimmter Teil davon der Halal-Schlachtung gewidmet. Dies erfordert eine detaillierte Planung und Umsetzung der Halal-Rückverfolgbarkeit durch den Produktionszyklus.
Bevor die erste Halal-Schlachtung beginnt, werden alle Utensilien (z. B. Messer), Maschinen und Verarbeitungslinien gereinigt. Außerdem werden alle Überreste der vorherigen nicht-Halal-Schlachtung entfernt. Erst dann wird die erste Schlachtung durchgeführt.
Das Planungs- und Reinigungspersonal wird über die Anforderungen der Halal-Schlachtung geschult.
Die zweite Möglichkeit ist in der Umsetzung deutlich aufwändiger. Hier muss eine vollständige physische Trennung von Zubereitungs-, Schlacht- und Verarbeitungsbereich erfolgen. So kann es während des gesamten Schlacht- und Verarbeitungsprozesses zu keiner Vermischung der Utensilien, Maschinen und Geräte kommen. Unterschiedliche Farbmarkierungen der Utensilien helfen in diesem Fall, mögliche Fehler zu vermeiden.
Wenn im gesamten Schlachthof Halal-Fleisch produziert wird, besteht keine Möglichkeit einer Kreuzkontamination. Dies erleichtert die Zertifizierung des Schlachthofs.
HAQ wird anhand der bereitgestellten Dokumente feststellen, ob das Unternehmen die Absicht hat, Halal-Produkte herzustellen. Zu den vorgelegten Dokumenten gehören eine Gesundheits- und eine Geburtsurkunde des geschlachteten Tieres. Außerdem ein Dokument, das Auskunft über den Zuchtzustand (z. B. Futterquelle) des Tieres gibt.
Wichtig ist auch, den Tierarztbericht zu prüfen. Stellt der Tierarzt Erkrankungen oder Organschäden fest, ist das Tier nicht schlachttauglich.
Um die Halal-Konformität des Produktionsstandortes zu verifizieren, wird die Anlage einer sehr strengen Überprüfung unterzogen.
Es wird sorgfältig überprüft, dass das geschulte Schlachthofpersonal und sein Vorgesetzter Muslime sind. Auch eine Überprüfung der Schärfe der Messer findet statt. So sollen unnötige Verzögerungen und Verletzungen des geschlachteten Tieres vermieden werden.
Wendet der Schlachthof eine Betäubung an, muss er nachweisen, dass das geschlachtete Tier durch die Betäubung nicht verstirbt. Auch die Zeitspanne zwischen Schlachtung und Häutung ist wichtig. Die Haut wird erst entfernt, wenn das Tier tot ist und die Blutung gestoppt ist.
Nicht-Halal-Schlachthöfe müssen die verwendeten Materialien und die geschlachteten Tiere ordnungsgemäß trennen. So wird eine Kreuzkontamination mit dem nicht-Halal-Fleisch und den Nebenprodukten vermieden.